Die Hand gegen jemanden erheben

Die Hand gegen jemanden erheben
Die Hand gegen jemanden erheben
 
Die sprachlich gehobene Wendung bedeutet »jemanden mit der zum Schlag erhobenen Hand bedrohen«: Im Zorn hatte er die Hand gegen seinen Vater erhoben. - Das folgende Beispiel stammt aus Ernst Wiecherts Roman »Die Jerominkinder«: »(...) so wie keiner von ihnen die Hand gegen seine Mutter erhoben hätte, so wenig konnten sie glauben, dass irgendjemand in ihrem Lande die Hand gegen das Recht erheben würde«.

Universal-Lexikon. 2012.

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